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   BFH, 18.01.2005 - V B 24/04   

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https://dejure.org/2005,15597
BFH, 18.01.2005 - V B 24/04 (https://dejure.org/2005,15597)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2005 - V B 24/04 (https://dejure.org/2005,15597)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - V B 24/04 (https://dejure.org/2005,15597)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 18.01.2005 - V B 24/04
    "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254).
  • BFH, 14.02.2003 - X B 74/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 18.01.2005 - V B 24/04
    Da die Beteiligten auf eine § 76 Abs. 1 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 1659/00

    Zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 18.01.2005 - V B 24/04
    Nach dem vom Kläger zitierten Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. November 2002 3 K 1659/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 86) führen Depotauszüge nicht zur Zurechnung des Kapitalvermögens auf eine bestimmte Person, wenn sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt, wem das in den beim Grenzübertritt aus Luxemburg aufgefundenen Depotauszügen bezeichnete Kapitalvermögen zusteht.
  • BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09

    Progressionsvorbehalt bei Elterngeld

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 I B 163/98, BFH/NV 2000, 692; vom 18. Januar 2005 V B 24/04, [...]).
  • BFH, 16.06.2011 - XI B 103/10

    Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 I B 163/98, BFH/NV 2000, 692; vom 18. Januar 2005 V B 24/04, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 27.06.2006 - V B 143/05

    Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 1996 V B 40/96, BFH/NV 1997, 446; vom 18. Januar 2005 V B 24/04, juris).
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